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   BVerwG, 06.01.2004 - 4 B 109.03   

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https://dejure.org/2004,31711
BVerwG, 06.01.2004 - 4 B 109.03 (https://dejure.org/2004,31711)
BVerwG, Entscheidung vom 06.01.2004 - 4 B 109.03 (https://dejure.org/2004,31711)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Januar 2004 - 4 B 109.03 (https://dejure.org/2004,31711)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Umdeutung einer Erklärung in einen fristwahrenden Antrag auf Zulassung der Berufung - Möglichkeit einer Berufungszulassung durch das Oberverwaltungsgericht

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 12.03.1998 - 2 B 20.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Umdeutung einer unzulässigen Berufung in einen Antrag

    Auszug aus BVerwG, 06.01.2004 - 4 B 109.03
    Diese eindeutige, im Gegensatz zu dem in der Beschwerdebegründung bezeichneten Fall (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 1 B 110.98 - NVwZ 1999, 405) nicht auslegungsfähige Erklärung lässt sich nicht in einen fristwahrenden Antrag auf Zulassung der Berufung umdeuten (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 12. März 1998 - BVerwG 2 B 20.98 - und vom 25. März 1998 - BVerwG 4 B 30.98 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nrn. 2 und 3).
  • BVerwG, 03.12.1998 - 1 B 110.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Auslegung einer "Berufung" als Antrag auf Zulassung der

    Auszug aus BVerwG, 06.01.2004 - 4 B 109.03
    Diese eindeutige, im Gegensatz zu dem in der Beschwerdebegründung bezeichneten Fall (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 1 B 110.98 - NVwZ 1999, 405) nicht auslegungsfähige Erklärung lässt sich nicht in einen fristwahrenden Antrag auf Zulassung der Berufung umdeuten (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 12. März 1998 - BVerwG 2 B 20.98 - und vom 25. März 1998 - BVerwG 4 B 30.98 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nrn. 2 und 3).
  • BVerwG, 25.03.1998 - 4 B 30.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Umdeutung eines unzulässigen durch einen

    Auszug aus BVerwG, 06.01.2004 - 4 B 109.03
    Diese eindeutige, im Gegensatz zu dem in der Beschwerdebegründung bezeichneten Fall (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 1 B 110.98 - NVwZ 1999, 405) nicht auslegungsfähige Erklärung lässt sich nicht in einen fristwahrenden Antrag auf Zulassung der Berufung umdeuten (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 12. März 1998 - BVerwG 2 B 20.98 - und vom 25. März 1998 - BVerwG 4 B 30.98 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nrn. 2 und 3).
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